Musikmatur
Wer auf die dritte Klasse hin Musik als musisches Maturfach wählt, erhält kostenlos Einzelunterricht auf einem Instrument oder in Gesang im Rahmen einer 25-Minuten-Lektion.
Von der dritten bis zur fünften Klasse ist der Instrumentalunterricht obligatorisch und kostenlos, in der sechsten Klasse kann er als Freifach weitergeführt werden, ist dann aber im letzten Jahr kostenpflichtig. Eine zusätzliche Lektion (25’) kann für das gewählte Instrument – oder sogar für ein zweites – belegt werden (CHF 640 pro Semester). In Ausnahmefällen und auf Gesuch sowie auf eigene Kosten kann der Instrumentalunterricht auch extern belegt werden.
Wer Musik als musisches Maturitätsfach wählt, besucht den Instrumental- oder Gesangsunterricht bei einer unserer hochqualifizierten Lehrpersonen. Die Leistungen im Einzelunterricht werden semestersrweise bewertet und in der Zeugnisnote im Fach Musik mitgerechnet.
Regelung Instrumentalunterricht
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr |
freiwillig | freiwillig | obligatorisch | obligatorisch | obligatorisch | freiwillig |
kostenpflichtig | kostenpflichtig | kostenlos | kostenlos | kostenlos | kostenpflichtig |